Das Arbeitsrecht behandelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt deren beiderseitigen Rechte und Pflichten vom Arbeitsantritt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrages. Außerdem regelt es Vereinbarungen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Betriebsverfassung, dem Tarifvertrag sowie Maßnahmen im Arbeitskampf und dessen Schlichtung.
Weiterhin umfasst das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber und dem Staat zum Schutz des Arbeitnehmers (namentlich Arbeitsschutz).
Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sondern zeigt nur einen kleinen Ausschnitt meiner Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet auf.
Auch Verfahren beim Inklusionsamt (Integrationsamt) oder vor dem Verwaltungsgericht wegen der Zustimmung zu einer Kündigung von Schwerbehinderten gehören dazu.
Die Beratung und Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechtes ist zugleich auch der Schwerpunkt meiner Kanzlei im Arbeitsrecht. Hierbei habe ich mich während meiner langjährigen Tätigkeit insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzrechtes sowie Mobbing am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Leiharbeit, Niedriglohnbereich, Verfolgung von nicht gezahlten Mindestlöhnen und der Vertretung von Schwerbehinderten noch zusätzlich spezialisiert.
Das Arbeitsrecht umfasst weiter die rechtlichen Beziehungen und alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Rechte und Pflichten beider sind in dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt, getragen von dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ein äußerst bewehrtes Instrument, um betriebliches Arbeitsrecht zu gestalten, ist die Betriebsvereinbarung. In vielen Fällen ist jedoch eine Einigung nicht möglich. Um solche Konflikte beizulegen, kann die Einigungsstelle angerufen werden oder ist ein Beschlussverfahren einzuleiten. Genau hier und auch in vielen Fällen schon vorher setzt meine Arbeit an. Ich unterstütze und vertrete Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bedeutet Arbeit Existenzsicherung und Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards. Der Arbeitgeber ist bestrebt, das wirtschaftliche Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses möglichst gering zu halten. Es gilt heute, diese Interessen bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bestimmen und konsequent zu verfolgen.
Die Praxis zeigt, dass beispielsweise Kündigungsschutzprozesse in der Regel nicht entschieden, sondern durch Abfindungsvergleiche beendet werden. Im Rahmen eines solchen Vergleiches sind nicht nur fundamentale Aspekte des Arbeitsrechts zu beachten; vielmehr spielt das Sozialversicherungsrecht daneben eine wesentliche und zentrale Rolle. Die Auswirkungen eines Abfindungsvergleichs sind auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht (vor allen Dingen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) oft gravierend.
Diese Wechselwirkung zwischen Arbeits- und Sozialrecht kann nur beachtet werden, wenn Kenntnisse und eine Spezialisierung in beiden Rechtsgebieten vorhanden sind.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben ein reges Interesse daran, sich nach Abschluss eines Rechtsstreits im Arbeitsrecht nicht in einem weiteren Verfahren mit einem Sozialversicherungsträger auseinandersetzen zu müssen. Durch kompetente Beratung kann dazu beigetragen werden, dass es gerade nicht zu weiteren Verfahren mit Sozialversicherungsträgern kommt.
Für den juristischen Laien wird es immer schwieriger, mit den Änderungen des Gesetzgebers Schritt zu halten.
Hier beginnt meine Arbeit, Sie in Ihren Interessen zu unterstützen und Ihre Rechte zu vertreten.
In diesen Bereich fallen aber auch Fragen, Probleme, die eine "Scheinselbständigkeit" betreffen. Dies gilt sowohl für Selbständige als auch für Unternehmen, die mit freien Mitarbeitern Auftragsverhältnisse abschließen oder abschließen möchten.
Ich unterstütze Sie auch bei der Beantragung einer Rente oder der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Auch wenn Sie Probleme mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer privaten Unfallversicherung haben, berate und vertrete ich Sie gerne, auch obwohl diese Angelegenheiten nicht dem Sozialrecht direkt zugeordnet sind.
Gerne möchte ich darauf hinweisen, dass ich leider keine Beratungen oder Vertretungen in Bezug auf ALG II, Bürgergeld, Grundsicherung, SGB XII, sowie Übernahme von Heimkosten und ähnlichen Themen anbieten kann. Diese Angelegenheiten gehören zwar zum Sozialrecht, jedoch spezialisiere ich mich nicht auf alle Bereiche dieses Rechtsgebietes. Ich danke für Ihr Verständnis.
Da auch im Sozialrecht Rechtsmittelfristen/ Widerspruchsfristen/ Klagefristen ( grds. 1 Monat ab Zustellung ) zu beachten sind, rate ich Ihnen sobald wie möglich rechtlichen Rat einzuholen, damit Ansprüche nicht untergehen oder Bescheide bestandskräftig werden.
Die Schulungen und das Schulungsangebot richten sich an die Schwerbehindertenvertretung, welche neben dem Betriebsrat in den Unternehmen auch eine sehr wichtige Rolle einnimmt.
Durch den Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht - welcher gerade auch Fragen der Schwerbehinderung umfasst - wollen wir auf diesem "weiten Feld" helfen und unterstützen, Unsicherheiten und Unklarheiten zu beseitigen, damit die Arbeitnehmer/Innen durch die SBV im Falle von Prävention oder sonstigen Angelegenheiten der Schwerbehinderung kompetent und rechtssicher vertreten werden.
Weitere Informationen, insbesondere die genauen Schulungsinhalte und Schulungstermine, können Sie gerne unter www.sbv-recht.de ersehen.