Ich habe für Sie nur ein paar Beispiele zusammengestellt, die Ihnen bereits aufzeigen, wie komplex und vielfältig die Corona-Krise uns alle beschäftigt, sicherlich auch noch länger beschäftigen wird.
Kurzarbeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument, um Betriebe und Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechteren Auftragslage oder bei vorübergehendem Arbeitsausfall mit einer Reduktion von Personalkosten zu entlasten. Sie ist ein sogenanntes Krisenbewältigungsmittel, welches der Gesetzgeber für solche angespannten Situationen zur Verfügung stellt. Kurzarbeitergeld ist jedoch sozialrechtliche Leistung und die Voraussetzungen für einen Anspruch sind im SGB III geregelt.
Auf Grund der aktuellen Situation biete ich Ihnen gerne auch Beratungsgespräche via Skype an. Vorherige Terminabsprache erforderlich.